Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bürokönig GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt") regeln den Abschluss, den Inhalt sowie die Abwicklung von Verträgen zwischen der Bürokönig GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Käufer“ oder «Kunde» genannt) für die Lieferung von Produkten oder Werken der Bürokönig GmbH und der Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen der Bürokönig GmbH.

1.2 Diese AGB sind integrierter Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen Bürokönig GmbH und dem Kunden (nachfolgend "Parteien" genannt) und damit zusammenhängenden Leistungen.

1.3 Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit und somit auch für sämtliche Folgeleistungen, solange keine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde.

1.4 Massgebend sind bei jedem Vertragsabschluss, sei er mündlich oder schriftlich, stillschweigend oder formal vereinbart worden, die AGB, welche zu diesem Zeitpunkt auf der Internetseite von Bürokönig GmbH publiziert waren.

1.5 Die vorliegenden AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Bürokönig GmbH hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

1.6 Vertragssprache ist deutsch. Bei Auslegungsfragen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen ist einzig der deutsche Text massgebend. Übersetzungen in Fremdsprachen sind informativ.

2. Zustandekommen des Vertrages und Schriftform

2.1 Unsere Angebote sind insbesondere bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit unverbindlich. Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Massangaben sind nur annähernd massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eine Haftung für Richtigkeit wird insoweit nicht übernommen.

2.2 Holz ist ein Naturprodukt, es kann daher zu Farbabweichungen kommen.

2.3 Die Darstellung der Produkte in Katalogen oder in unserem Internet-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. Der Kunde kann aus dem im Onlineshop angezeigten Sortiment Leistungen für seinen Warenkorb auswählen, den Inhalt des Warenkorbs jederzeit ändern und diesen vollständig leeren.

2.4 Durch das Absenden der Bestellung unterbreitet der Kunde ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte Ware. Bei einer Bestellung über unseren Onlineshop kann der Kunde seine Angaben unmittelbar vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung in unserem Onlineshop kontrollieren und erforderlichenfalls ändern. Der Vertrag kommt nach unserer Wahl dadurch zustande, dass wir innerhalb von zwei Wochen nach Absendedatum des Angebots eine Auftragsbestätigung versenden, durch die das Angebot angenommen wird, andernfalls durch Lieferung der bestellten Ware.

2.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Lieferung

3.1 Die Lieferung erfolgt je nach Art des Artikels auf Einwegpalette oder in Karton frei Bordsteinkante.

3.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.

3.3 Angaben zu Lieferzeiten finden Sie in den jeweiligen Artikelbeschreibungen. Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand beim Käufer zugegangen ist.

3.4 Falls die Lieferungen für uns dadurch unmöglich werden, dass unsere Vorlieferanten nicht liefern, eine anderweitige Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismässigem und unzumutbarem Aufwand möglich wäre und wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Über diese Umstände wird der Käufer sofort informiert. Bereits an uns geleistete Zahlungen des Käufers werden von uns erstattet.

3.5 Von uns nicht zu vertretende Störungen, wie unvermeidbare, unvorhersehbare, aussergewöhnliche Ereignisse („Höhere Gewalt“) befreien uns, solange sie andauern, von der Leistungspflicht. Ist eine solche Störung dauerhaft, werden wir von unserer Leistungspflicht insgesamt frei. Erbrachte Vorauszahlungen des Kunden werden in diesem Fall von uns erstattet.

Unter „Höhere Gewalt“ wird Folgendes verstanden: jegliches unvorhersehbare und unvermeidliche Ereignis, unabhängig vom Einflussbereich der Parteien, welches ein unüberwindbares Hindernis bei der Erfüllung der Pflichten der Parteien darstellt. Dazu gehören insbesondere – nicht abschliessend aufgezählt - Erdbeben, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Bürgerkrieg, Revolutionen, Unruhen, Streiks, Arbeitskämpfe, Aussperrung, unzureichende Material-, Rohstoff- oder Energieversorgung, Mangel an Transportmöglichkeiten, Verkehrsstörungen, Maschinenschäden, staatliche Regelungen, Entscheidungen oder sonstige Massnahmen, Betriebsunterbrechungen, Rohstoffmangel, Epidemien, Pandemien; weiter kompletter oder teilweiser Ausfall von Strom oder Erdgas, Ausfall des Netzwerks. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch gesetzliche oder behördliche Ausfuhr- oder Verbringungsbeschränkungen jeglicher Art sowie nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Verwaltungsentscheidungen, die für die Ausfuhr oder Verbringung der Ware erforderlich sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Zulieferern eintreten.

3.6 Beanstandungen wegen Transportverzögerungen, Fehlmengen oder Transportschäden hat der Käufer bei Warenannahme zu dokumentieren und unverzüglich innert 3 Arbeitstagen gegenüber unserem Spediteur oder Frachtführer geltend zu machen und uns schriftlich mitzuteilen. Ohne Dokumentation, dass der Schaden oder die Fehlmenge bei Warenannahme bereits vorhanden war, werden Beanstandungen zurückgewiesen.

3.8 Wir sind nicht verpflichtet auf Geheiss des Käufers an Dritte zu liefern.

3.9 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir dazu berechtigt, den uns daraus entstandenen Schaden, einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

3.10 Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einen Lieferverzug beruhen, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch uns zurückgeführt werden kann.

3.11 Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Lieferfristen gelten nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.

4. Preise und Zahlungsmodalitäten

4.1 Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer und Verpackungskosten enthalten und verstehen sich in CHF. Liefer- und Versandkosten werden zusätzlich erhoben und sind destinationsabhängig. Nähere Angaben hinzu finden sich auf der Webseite von Bürokönig GmbH. Die Berechnung der Preise erfolgt am Liefertag zu den an diesem Tage gültigen Listenpreisen. Im Falle einer Preiserhöhung kann der Käufer vom Vertrag binnen einer Woche ab Kenntnis der Preiserhöhung zurücktreten.

4.2 Wir liefern auf Rechnung. Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wir behalten uns das Recht vor, in Einzelfällen gegen Nachnahme, Vorkasse oder Teilzahlung zu liefern.

4.3 Im Falle des Zahlungsverzugs werden bei Forderungen in EUR Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, bei Forderungen in CHF Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten fällig. Der Nachweis eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.4 Zur Verrechnung sowie zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegen die Forderungen ist der Käufer nicht berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

4.5 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen, Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

4.6 Wir sind berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse durchzuführen oder von der Stellung einer Sicherheit abhängig zu machen, wenn der Käufer mit vereinbarten Zahlungszielen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist in Verzug ist oder Umstände vorliegen, die bei Anlegung banküblicher Massstäbe Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen.

5. Gefahrenübergang

5.1 Mit Verlassen des Lagers oder der Meldung der Versandbereitschaft geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.

5.2 Versicherungen gegen Bruch, Diebstahl, etc. durch uns erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des Käufers. Im Übrigen obliegt eine Versicherung der Ware dem Käufer.

6. Gewährleistung

6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang zu prüfen und Beanstandungen uns gegenüber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt maximal eine Woche nach Lieferung der Produkte. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

6.2 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen der vereinbarten Beschaffenheit und/oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

6.3 Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Nur wenn dies wiederholt fehlgeschlagen oder unzumutbar sein sollte und es sich nicht nur um unerhebliche Mängel handelt, ist der Käufer nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Ersetzte Teile werden dabei unser Eigentum. So lange der Käufer seine eigenen Vertragspflichten nicht erfüllt hat, sind wir weder zur Nachbesserung noch zur Ersatzlieferung verpflichtet.

6.4 Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Ware, wenn der Käufer die in diesem Fall geltende Vermutung, dass erst eine dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

6.5 Ebenso fallen Schäden, die auf den Transport, die unsachgemässe Behandlung, ungenügende Instandhaltung oder missbräuchliche Benutzung zurückgehen, nicht unter diese Gewährleistung.

7. Sonstige Haftung

7.1 Soweit sich aus diesen AGB einschliesslich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von Haupt- oder Nebenpflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Wir haften, in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, sowie wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen. Jede weitere Haftung, sei dies für mittelbare wie auch unmittelbare Schäden, aus der Lieferung oder Benutzung der Kaufprodukte, beim Käufer oder bei Drittpersonen ist ausgeschlossen, soweit dem Haftungsausschluss nicht zwingendes Recht entgegensteht.

7.3 Ansprüche auf Ersatz von Schäden aller Art, die infolge unsachgemässer Behandlung, Veränderung, Montage und/oder Bedienung der Liefergegenstände oder durch fehlerhafte Beratung oder Einweisung durch den Käufer entstehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben sie zu vertreten.

7.4 Ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, so muss er sich auf unser Verlangen binnen angemessener Frist erklären, ob und wie er von diesen Rechten Gebrauch machen wird. Erklärt er sich nicht fristgerecht oder besteht er auf der Leistung, ist er zur Ausübung dieser Rechte erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt.

7.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen.

7.6 Eine weitergehende Haftung von uns auf Schadensersatz, als in den vorstehenden Absätzen dieser Klausel vorgesehen ist, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Ausgenommen sind Ansprüche aufgrund der Produktehaftpflicht.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehenden Verbindlichkeiten, gleich welcher Art, unser Eigentum. Dies gilt insbesondere auch für später entstehende Forderungen aus Reparaturleistungen, Ersatzteil- und Zubehörlieferungen.

8.2 Der Käufer ermächtigt uns, jederzeit auf seine Kosten und mit seiner notwendigen Mitwirkung, die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes im amtlichen Register vorzunehmen resp. das Pfandrecht anzumelden und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

8.3 Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemässen Geschäftsgang weiter zu veräussern. Die aus dem Weiterverkauf der Ware und des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

8.4 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

8.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

8.6 So lange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder ähnliche Überlassung der Waren an einen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.

8.7 Bei Eingriffen von Gläubigern des Käufers, insbesondere bei Pfändungen der Waren, hat der Käufer uns sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen, sowie die Kosten der Massnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere von Interventionsprozessen zu tragen, wenn sich nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausschliesslich der Gerichtsstand unseres Geschäftssitzes. Wir sind auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

9.2 Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze (insbesondere des UN-Kaufrechts) ist ausgeschlossen.

9.3 Etwaige, bei der Auftragserteilung durch den Käufer gemachte Bedingungen, sowie etwaige Nebenabreden der Parteien sind für uns nur wirksam, wenn sie in einer Auftragsbestätigung ausdrücklich anerkannt werden oder wenn gesonderte schriftliche Bestätigungen durch uns vorliegen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ihrerseits der Schriftform.

9.4 Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Teil der AGB davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel, ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.